Alle Beratungsleistungen im Überblick

Transparente Preise, klarer Leistungsumfang. Wählen Sie die für Sie passende Unterstützung.

Sozialhilfe Beratung

Sozialhilfe-Beratung

147,50 €

Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch umfasst verschiedene Leistungen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Was wir für Sie tun:

  • Umfassende Prüfung aller Anspruchsvoraussetzungen
  • Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen
  • Erstellung des vollständigen Antrags mit allen Anlagen
  • Kommunikation mit dem zuständigen Sozialamt
  • Unterstützung bei Rückfragen der Behörde

Wohngeld-Service

89,90 €

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums. Viele Menschen haben Anspruch, wissen es aber nicht oder scheuen den Antrag.

Unser Service umfasst:

  • Detaillierte Berechnung Ihres Wohngeldanspruchs
  • Prüfung aller Haushaltsmitglieder und deren Einkommen
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise
  • Fristgerechte Antragstellung
  • Begleitung bis zur Bewilligung
Wohngeld Service
Kindergeld

Kindergeld-Unterstützung

64,50 €

Kindergeld steht grundsätzlich für alle Kinder zu. Doch bei Volljährigen in Ausbildung, Studium oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird es kompliziert.

Wir helfen Ihnen bei:

  • Erstanträgen und Folgeanträgen
  • Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung
  • Grenzüberschreitenden Fällen
  • Ablehnungsbescheiden und Widersprüchen
  • Nachzahlungsanträgen

ALG II Beratung

132,00 €

Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) sichert das Existenzminimum. Die Anträge sind umfangreich und viele Zusatzleistungen werden nicht automatisch gewährt.

Leistungsumfang:

  • Vollständige Antragstellung inklusive aller Anlagen
  • Prüfung von Mehrbedarfen (Alleinerziehung, Ernährung, Behinderung)
  • Korrekte Einkommensanrechnung
  • Bedarfsgemeinschaftsberechnung
  • Weiterbewilligungsanträge
Bürgergeld
Grundsicherung

Grundsicherung im Alter

118,75 €

Rentner mit geringem Einkommen können Grundsicherung beantragen. Diese Leistung muss nicht zurückgezahlt werden und mindert auch nicht das Erbe.

Unsere Unterstützung:

  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Vermögensprüfung unter Berücksichtigung von Freibeträgen
  • Einkommensberechnung inklusive Rentenbezüge
  • Antragstellung mit allen Nachweisen
  • Begleitung bei Verlängerungsanträgen

Bildung und Teilhabe

73,20 €

Familien mit geringem Einkommen erhalten Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten ihrer Kinder. Diese Leistungen werden oft nicht genutzt, obwohl ein Anspruch besteht.

Wir beantragen:

  • Schulbedarf (Pauschale für Schuljahresbeginn)
  • Mittagsverpflegung in Schule und Kita
  • Lernförderung bei schulischen Defiziten
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule)
  • Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge
Bildung und Teilhabe

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